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BGH, 12.05.1999 - 1 StR 183/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 273 Abs. 3 StPO; § 274 StPO;
Rechtsmittelverzicht; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 StR 183/99
Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin und unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers hat der Angeklagte erklärt: "Ich nehme das Urteil an und verzichte auf die Einlegung eines Rechtsmittels." Diese Erklärung wurde, der Vorschrift des § 273 Abs. 3 StPO gemäß, vorgelesen, übersetzt und genehmigt und nimmt daher an der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO teil (vgl. BGH NStZ 1984, 181). - BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei einer …
Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 StR 183/99
Als Prozeßhandlung kann der Rechtsmittelverzicht im übrigen nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98). - BGH, 25.02.1999 - 1 StR 45/99
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 StR 183/99
Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschluß vom 25.02.1999 - 1 StR 45/99 - m.w.N.; st. Rspr.).